AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
TRAJAN-HASBERG Mechanische Bearbeitungen GmbH
Stand März 2019

§ 1 Allgemeines

1.1 Für alle durch die TRAJAN-HASBERG GmbH übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

1.2 Die AGB der TRAJAN-HASBERG GmbH haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs – oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte.

1.3 Abweichende Bedingungen des  Auftraggebers werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Ist der Auftraggeber mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so hat er unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

1.4 Die TRAJAN-HASBERG GmbH behält sich vor, vom Auftrag zurückzutreten, sollte keine Einvernehmlichkeit zu erzielen sein.  Nach dem Rücktritt können Ansprüche jeglicher Art gegen die TRAJAN-HASBERG GmbH nicht geltend gemacht werden.

§ 2 Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Angebote durch uns sind für die Dauer von einem Monat ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nichts anderes durch uns bestimmt ist. Alle angebotenen Preise sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts – und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Maßgenauigkeit ist abhängig von den von TRAJAN-HASBERG GmbH eingesetzten Standardwerkzeugen.

2.3 Eventuelle Schreib- oder Rechenfehler in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen sind nicht verpflichtend. Hier gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

2.4 An den Auftraggeber übermittelte Angebotsunterlagen und hier insbesondere von der TRAJAN-HASBERG GmbH erstellte Zeichnungen, Beschreibungen und Dateien jeglicher Art unterliegen dem Urheberschutz und verbleiben in unserem Eigentum. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

2.5 Vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnete Pläne werden nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

2.6 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.

§ 3 Auftragserteilung

3.1 Aufträge kommen erst nach unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Abweichende Bestätigungen gelten als vereinbart, sofern nicht unmittelbar vom Auftraggeber schriftlich widersprochen wird.

3.2 Maßgeblich ist der von uns schriftlich bestätigte Inhalt und Umfang. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen. Spätere Abweichungen bedürfen für ihre Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

3.3. Kosten für zusätzliche Einrichtungen, die notwendig werden auf Grund örtlicher Gegebenheiten, des Zusammenfügens der Anlagenteile auf Grund von Anordnungen, Verfügung oder Verordnungen, die nach Vertragsabschluss ergehen oder weil bei den zuständigen örtlichen Behörden unterschiedliche Auslegungen über die allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen, hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 4 Preise, Preisänderungen

4.1 Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. Ohne gesonderte Angabe verstehen sich die Preise exklusiv der Kosten für Verpackung und Fracht.

4.2 Wir sind berechtigt, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluss oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen, bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, Anstieg der Transportkosten, der Mehrwertsteuer oder sonstiger unerwarteter Kostensteigerungen. Falls eine Einigung über die angemessene Preisanpassung nicht erreicht werden kann, kann die TRAJAN-HASBERG GmbH vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung können in diesen Fällen vom  Auftraggeber  nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Rahmenverträge mit entsprechender Laufzeit.

4.3 Für nachträglich verlangte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für den Auftragnehmer unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden einschlägige tarifvertragliche Zuschläge und Zulagen berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum Netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind auf eines von der TRAJAN-HASBERG GmbH angegebenen Konten zu leisten.

5.2 Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, ist die TRAJAN-HASBERG GmbH berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder für die weiteren Leistungen Vorkasse zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

5.3 Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Bestellers werden sämtliche gegen den Besteller bestehende Forderungen der TRAJAN-HASBERG GmbH sofort zur Zahlung fällig. Außerdem ist die TRAJAN-HASBERG GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) zu berechnen. Daneben kann die TRAJAN-HASBERG GmbH auch einen weiteren Schaden geltend machen.

5.4 Ist der Besteller Unternehmer, so ist die Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung durch den Besteller ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch des Bestellers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5 Ansprüche der TRAJAN-HASBERG GmbH auf Werklohn verjähren nach 5 Jahren.

§ 6 Lieferfrist

6.1 Die Lieferung gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet wird.

6.2 Im Falle höherer Gewalt oder bei Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen ist die TRAJAN-HASBERG GmbH für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten befreit. Die TRAJAN-HASBERG GmbH ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und die Verpflichtung den geänderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

6.3. Teillieferungen sind zulässig.

6.4 Kommt die TRAJAN-HASBERG GmbH mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er der TRAJAN-HASBERG GmbH für die Lieferung eine angemessene Nachfrist setzt und die TRAJAN-HASBERG GmbH die Frist fruchtlos verstreichen lässt. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit die TRAJAN-HASBERG GmbH den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

6.5 Werden wir als Auftragnehmer während der Lieferfrist oder in einem Zeitabschnitt, in dem wir uns bereits im Lieferverzug befinden, an der Lieferung durch Umstände gehindert, die wir nicht zu vertreten haben und die bei zumutbarer Sorgfaltspflicht nicht zu vermeiden waren, so sind wir für die Dauer der Umstände von unseren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung entbunden.
Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dann entfällt unsere Leistungspflicht. Dies gilt insbesondere in den Fällen, wenn unsere Vorlieferanten wegen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihren Leistungen entbunden sind.
Sollte die Lieferung nicht unmöglich werden, sind wir berechtigt, nach Beendigung der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist zu liefern. Der Auftraggeber kann eine schriftliche Liefererklärung mit aktualisierten Lieferdaten von uns abfordern.

§ 7 Versand und Gefahrenübergang

7.1 Die Gefahr geht auf den  Auftraggeber  über, sobald die Sendung bei Selbstabholung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmers verlassen hat.

7.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. das Versenden aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über. Dieses gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

7.3 Versandbereite Ware ist innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Anzeige anzunehmen. Nimmt der  Auftraggeber  innerhalb der Achttagesfrist und einer weiteren gesetzlichen Nachfrist von acht Tagen die Ware nicht an oder verweigert er ernsthaft die Annahme, so können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten.

7.4 Wird die Annahme verweigert oder erfolgt keine Annahme aus anderen nicht durch uns zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, die zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

7.5 Verluste und Transportschäden gehen bei Selbstabholung zu Lasten des Auftraggebers. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

7.6 Rücksendungen sind grundsätzlich ohne vorherige Vereinbarungen nicht vereinbart.

7.7 Die Auslieferung der Ware erfolgt zum Betriebssitz des Kunden. Auf Verlangen und Kosten des  Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).

7.8 Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt die Art der Versendung, insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg und die Verpackung selbst zu bestimmen.

§ 8 Gewährleistung, Mangelansprüche und Schadensersatz

8.1 Die TRAJAN-HASBERG GmbH übernimmt die Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.

8.2 Erkennbare Mängel sind der TRAJAN-HASBERG GmbH vom Besteller spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme des Werks; nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

8.3 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme des Werkes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der TRAJAN-HASBERG GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der TRAJAN-HASBERG GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

8.4 Sind die von TRAJAN-HASEBERG GmbH erbrachten Leistungen bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, dürfen wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen, in der Regel zwei, sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. Sollten wir kostenlosen Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert der Ware geliefert haben, so hat der Auftraggeber nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. Verweigert der Auftraggeber Nacharbeit oder die Ersatzlieferung, die den Mangel aufhebt, so erlischt sein Gewährleistungsanspruch ersatzlos.

8.5 Sollte die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgen oder bezieht sich die Mängelrüge auf eine Zustandsänderung der Ware, die nach dem Gefahrenübergang eingetreten ist, schließen wir jede Art von Gewährleistungen aus.

8.6 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Kaufgegenstand außerhalb unserer Werkstätten oder der von uns anerkannten Werkstätten, wenn auch nur teilweise repariert, abgeändert oder einfach nur demontiert wird.

8.7 Wir übernehmen keine Gewähr für von uns nicht erprobte und genehmigte Gerätekombinationen, sowie für außerhalb unseres Werkes montierte Geräte, es sei denn, dass diese Montagen mit besonderer schriftlicher Einverständniserklärung oder unter Aufsicht eines von unserer Firma Bevollmächtigten durchgeführt werden.

8.8 Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die TRAJAN-HASBERG GmbH nicht.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von TRAJAN-HASBERG GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller der TRAJAN-HASBERG GmbH gegen den Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

9.2 Veräußert der Besteller die von TRAJAN-HASBERG GmbH gelieferte Ware gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe der Ansprüche an TRAJAN-HASBERG GmbH ab. Der Besteller ist verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und der TRAJAN-HASBERG GmbH zur Geltendmachung unserer Rechte alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.

9.3 Erhält der Besteller von seinem Abnehmer Zahlungen, so gelten diese Zahlungen als für die TRAJAN-HASBERG GmbH vereinnahmt und sind unverzüglich an uns weiterzuleiten.

§ 10. Urheberrechte und Datenschutz

10.1 An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Fertigungsunterlagen, Programmen und Gleichartigem behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Herausgabe von bei uns erstellten Fertigungsunterlagen und Dateien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichendes muss zwingend vor Auftragsvergabe genau detailliert und schriftlich definiert sein.

10.2 Ohne schriftliche Einwilligung dürfen Informationen von uns Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen jedweder Art ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.

10.3 Auf unser Verlangen hin sind alle Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

10.4 Für Schäden auf Grund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der  Auftraggeber  Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

10.5 Gemäß § 26 DSGVO weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten soweit notwendig, zulässig speichern und nicht unberechtigt an Dritte weitergeben.

§ 11. Abschließende Bestimmungen

11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Köln.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.